Patientenportale: Wie Leistungserbringer sowie Patientinnen und Patienten profitieren - Health&Care Management (2024)

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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet mit großen Schritten voran. Patientenportale binden die Beteiligten in den Behandlungsprozess mit ein. Welches Potenzial sich dahinter verbirgt.

Von Dr. Ralf Brandner

Über Patientenportale können Patientinnen und Patienten bereits auf ihre Arztbriefe und andere medizinische Daten ihrer elektronischen Patientenakte aus dem Krankenhaus zugreifen. Gemeinsam mit ihren Angehörigen profitieren sie von einer verbesserten Transparenz im Behandlungsprozess und die Leistungserbringer erhalten alle benötigten Daten. Integrierte Funktionalitäten, wie

  • Nachrichtenaustausch,
  • Videokonferenzen und
  • Onlineterminbuchung

erleichtern zusätzlich die Kommunikation zwischen den Erkrankten und ihren Behandlungsteams und ermöglichen effizientere Behandlungsabläufe in den Krankenhäusern.

Die Datenhoheit liegt bei den Patientinnen und Patienten

Damit Leistungserbringer ein umfassendes Bild vom Gesundheitszustand der zu behandelnden Menschen erhalten, brauchen sie aktuelle und verlässliche Informationen. Auf Basis dieser Informationen stimmen sie die bestmögliche Behandlung ab. Die Patientinnen und Patienten geben ihre Informationen über Webportale oder Apps in einer vertrauensvollen Umgebung in das Patientenportal ein. Anschließend werden diese im Behandlungsprozess als strukturierte Daten von berechtigten Leistungserbringern abgerufen und genutzt. Wichtig dabei: die Datenhoheit liegt allein bei den jeweiligen Patientinnen sowie Patienten. Diese bestimmen selbst, wer Zugriff auf ihre Daten erhält und wie diese verwendet werden dürfen.

Ein Patientenportal soll auch den Informationsaustausch für Leistungserbringer erleichtern. Dank der digitalen Portale stellen sie beispielsweise

  • Infoblätter,
  • Aufklärungs- und Rehabilitationsvideos oder
  • andere Behandlungsinformationen

zur Verfügung oder holen notwendige Zustimmungen ein. Dank integrierter Mehrwertservices führt die behandelnde Ärzteschaft Patientengespräche digital via Videokonferenz oder beantworte Fragen im Messenger. Die Kommunikation innerhalb des Behandlungsteams soll sich ebenfalls verbessern, da Daten aus einzelnen Behandlungsschritten übersichtlich und vollständig dargestellt. Gleichzeitig können Leistungserbringer leichter untereinander kommunizieren und – bei Bedarf weiterer Fachexpertisen – Informationen mit anderen Fachärztinnen und -ärzten teilen. Die Zustimmung der Patientinnen und Patienten immer vorausgesetzt.

Interoperabilität und internationale Standards gewährleisten den Datenaustausch

Moderne Patientenportale sollten in die vorhandenen Bestandssysteme der medizinischen Einrichtungen integriert werden. Eine tiefe Integration hat den Vorteil, dass die Leistungserbringer keinen Zugriff auf zwei unterschiedliche Systeme benötigen und sie etablierte Prozesse ihrer Einrichtung weiterhin nutzen können. Internationale Schnittstellen wie HL7 FHIR und IHE sollen sicherstellen, dass benötigte Daten nahtlos aus dem Patientenportal übernommen oder vom Bestandssystem in das Portal eingepflegt werden. So der Datenaustausch zwischen den behandelnden Menschen und Leistungserbringer ohne Schwierigkeiten erfolgen. Standardisierte Schnittstellen sollen außerdem dafür sorgen, dass die Interoperabilität gewährleistet ist und vorhandene medizinische Geräte innerhalb der eigenen Einrichtung lesbare Daten bereitstellen und miteinander kommunizieren.

Sicherheit ist das oberste Gebot bei Patientenportalen

Damit personenbezogene und medizinische Daten bestmöglich geschützt sind und Patientenportale alle Datenschutzvorgaben erfüllen, setzen Entwickler auf die höchste IT-Sicherheit und den bestmöglichen Datenschutz. Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt verschlüsselt, DSGVO-konform und entspricht den hohen Standards. Komplexe Verschlüsselungsverfahren sorgen dafür, dass die Daten nicht von Dritten ausgelesen werden können. Moderne Verifizierungs- und Anmeldeverfahren steuern den Zugriff und sorgen dafür, dass nur die Patientin sowie der Patient und berechtigte Leistungserbringer Zugriff auf die Daten haben.

Digital durchstarten mit dem Krankenhauszukunftsgesetz

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung von Patientenportalen erkannt und fördert mit dem Fördertatbestand 2 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) den Erwerb und die Einführung derartiger Portale. Ziel der Fördermaßnahmen ist u.a.

  • den Kommunikationsaufwand im Gesundheitswesen zu reduzieren,
  • den Austausch von Informationen zu beschleunigen und
  • damit die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten in Deutschland zu verbessern.

Einzelne Muss- und Kann-Kriterien konkretisieren die Anforderungen an förderfähige Patientenportale im Detail. Doch bereits heute gehen einige Portallösungen einen Schritt weiter. Individuelle Mehrwertfunktionen von Patientenportalen sollen ein größeres Einsatzspektrum ermöglichen. Da die Digitalisierung in alle Bereiche des Gesundheitswesens vordringt, ist es natürlich sinnvoll hier Synergien zu schaffen. Die Funktionalitäten von modernen Portalgesamtlösungen gehen daher über die Anforderungen des KHZG hinaus.

Bessere Behandlungsmöglichkeiten dank Vernetzung

Patientenportale schaffen die Voraussetzung für eine stärkere Einbindung von Patientinnen und Patienten in ihre Behandlungsprozesse – ganz im Sinne des modernen Patient Empowerment. Doch sie sind nur ein Teil der digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Innovative Interoperabilitätsplattformen sowie die Vernetzung über Einrichtungsgrenzen hinaus und der Ausbau der Telematikinfrastruktur werden weitreichende Folgen für die Prozesse im Gesundheitswesen haben. Die bessere Vernetzung von Gesundheits-, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Kliniken soll für effektivere und effizientere Behandlungsabläufe sorgen. Auch das Tracking von Gesundheitsdaten durch Apps auf dem Handy oder Wearables, wie Fitnesstrackern oder Smart Watches, führt mit der immer größeren Menge an kontinuierlich gesammelten Daten zu neuen Möglichkeiten in der Forschung, Krankheitsdiagnose und Sekundärprävention – sofern diese Daten für Leistungserbringer aufbereitet und nutzbar gemacht werden. Die Patientinnen und Patienten sollen von der besseren und schnelleren Behandlung profitieren. Durch die eigene Datenhoheit sollen sie immer den Überblick über ihren aktuellen Genesungsprozess haben.

Kontakt zum Autor

Dr. Ralf Brandner, Geschäftsführer x-tention Informationstechnologie GmbH, Kontakt: Ralf.Brandner@x-tention.de

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